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   LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03   

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https://dejure.org/2003,6714
LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03 (https://dejure.org/2003,6714)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2003 - 5 Sa 828/03 (https://dejure.org/2003,6714)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 5 Sa 828/03 (https://dejure.org/2003,6714)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Wirkungen eines wirksamen Vorvertrages bei einem Anstellungsverhältnis; Möglichkeit der Lösung vom Angebot zum Vorvertrag eines öffentlichen Arbeitgeber

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 148; ; BGB § 157; ; BGB § 339; ; BGB § 340 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vorvertrags zum Arbeitsvertrag - Lösungsmöglichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 337/76

    Vorbereitungsverträge - Träger der Entwicklungshilfe - Vorbereitung auf

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Ein wirksamer Vorvertrag setzt voraus, dass sich die Parteien mit beiderseitigem Bindungswillen über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben und der Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages (hier: Arbeitsvertrages) zumindest bestimmbar ist (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer).

    Das Interesse an der Einhaltung eines Vorvertrages kann grundsätzlich durch eine Vertragsstrafenklausel gesichert werden (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer).

    Ein wirksamer Vorvertrag setzt aber voraus, dass sich die Parteien mit beiderseitigem Bindungswillen über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben und der Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages zumindest bestimmbar ist (BAG, Urteil vom 27.07.1977 - 5 AZR 337/76 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer, unter Ziff. 2. der Entscheidungsgründe).

    Das verfügungsbeklagte L3xx wollte durch die Vertragsstrafenklausel sein Interesse an der Einhaltung des Vorvertrages durch den Verfügungskläger sichern, was nach der allgemeinen Vertragsfreiheit auch grundsätzlich zulässig ist (BAG, Urteil vom 27.07.1977 - 5 AZR 337/76 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer, unter Ziff. 1. b) der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 187/73

    Gastspieldirektion - Vorvertrag - Schauspielerin - Deutschlandtournee -

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Ein solcher Vorvertrag verpflichtet die Parteien, ein Angebot auf Abschluss des Hauptvertrages abzugeben bzw. das Angebot des anderen Teiles anzunehmen (BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form); er beinhaltet darüber hinaus materielle Vertragsgestaltungspflichten, insbesondere die Pflicht zur Mitwirkung an der Überbrückung der dem Hauptvertrag (noch) entgegenstehenden Hindernisse (BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Aufgrund dieses Vorvertrages besteht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit aufgrund des derzeitigen Erkenntnisstandes unter Berücksichtigung des vom Kläger glaubhaft gemachten Vortrages ein Anspruch des Verfügungsklägers gegenüber dem verfügungsbeklagten L3xx auf Abgabe eines Angebotes zum Abschlusses eines Arbeitsvertrages (bzw. auf Annahme eines entsprechenden eigenen Angebotes).Ein Vorvertrag bezweckt in der Regel eine vorzeitige Bindung der Parteien, wenn dem Abschluss des Hauptvertrages noch tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen, die Parteien aber eine entsprechende Bindung schon jetzt begründen wollen, um sich in dieser Weise die spätere Zweckerreichung zu sichern (BAG, Urteil vom 21.03.1974 - 3 AZR 187/73 -, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, unter Ziff. 3. der Entscheidungsgründe).

    Ein Vorvertrag hat im Übrigen nicht nur die Pflicht zum Abschluss des demnächstigen Hauptvertrages zum Inhalt, sondern auch materielle Vertragsgestaltungspflichten, insbesondere auch die Pflicht zur Mitwirkung an der Überbrückung des dem Hauptvertrag (noch) entgegenstehenden Hindernisses, z. B. der Beschaffung von behördlichen Zustimmungen (BAG, Urteil vom 21.03.1974 - 3 AZR 187/73 -, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, unter Ziff. 3. der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Ein solcher Vorvertrag verpflichtet die Parteien, ein Angebot auf Abschluss des Hauptvertrages abzugeben bzw. das Angebot des anderen Teiles anzunehmen (BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form); er beinhaltet darüber hinaus materielle Vertragsgestaltungspflichten, insbesondere die Pflicht zur Mitwirkung an der Überbrückung der dem Hauptvertrag (noch) entgegenstehenden Hindernisse (BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, so verpflichtet der Vorvertrag die Parteien, ein Angebot auf Abschluss eines Hauptvertrages abzugeben bzw. das Angebot des anderen Teiles anzunehmen (BAG, Urteil vom 19.10.1976 - 1 AZR 611/75 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form, unter Ziff. 2. der Entscheidungsgründe).

    Das verfügungsbeklagte L3xx ist mit seiner Erklärung über ein bloß unverbindliches In-Aussicht-Stellen, Ankündigen, Befürworten oder Vorschlagen einer Einstellung im Rahmen von noch unverbindlichen Vorhandlungen hinausgegangen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.10.1976 - 1 AZR 611/75 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form, unter Ziff. 1. der Entscheidungsgründe), es hat vielmehr die erste Phase des Einstellungsverfahrens durch den Abschluss des Vorvertrages zum Abschluss bringen wollen.

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Dazu gehört auch, dass ein benachteiligter Bewerber zur Abwehr der drohenden Vergabe des zu besetzenden Amtes an einen Mitbewerber analog § 1004 Abs. 1 BGB auf Unterlassung klagen kann (BAG, Urteil vom 05.11.2002 - 9 AZR 451/01 - NZA 2003, Seite 798, 800).

    Dies folgt aus der Anwendung des in § 1004 Abs. 1 BGB geregelten Abwehranspruchs des Eigentümers auf alle Fälle rechtswidriger Beeinträchtigung (vgl. im Einzelnen BAG, Urteil vom 22.06.1999 - 9 AZR 541/98 -, NZA 2000, Seite 606, 607 unter II. 2. a) der Entscheidungsgründe m. w. N.; BAG, Urteil vom 05.11.2002 - 9 AZR 451/01 -, a. a. O.).

  • VG Gelsenkirchen, 29.07.2002 - 1 L 926/02
    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Hierzu macht er sich die Rechtsauffassung, die die Bezirksregierung A1xxxxxx als Vertreterin des verfügungsbeklagten L4xxxx in einem vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter dem Aktenzeiten 1 L 926/02 geführten Verwaltungsrechtsstreit vertreten hat, zu eigen.

    So hat das verfügungsbeklagte L3xx in dem Schriftsatz vom 14.06.2002 in dem Verwaltungsrechtsstreit 1 L 926/02 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, welchen der Verfügungskläger vorgelegt hat, selbst ausgeführt, dass das Musterformular zum Einstellungsangebot nicht lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an den Verfügungskläger darstellt, sondern vielmehr eine mit Rechtsbindungswillen abgegebene Erklärung des verfügungsbeklagten L4xxxx selbst enthält.

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Ist eine mit einem Amt verbundene Stelle rechtlich verbindlich anderweitig vergeben, kann das Amt nicht mehr besetzt werden (BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, NZA 2003, Seite 325, 326).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Eine arbeitsrechtliche Konkurrentenklage wird allerdings gegenstandslos, wenn die Ämter nicht mehr verfügbar sind (BAG, Urteil vom 11.08.1998 - 9 AZR 155/97 -, NZA 1999, Seite 767 unter A. der Entscheidungsgründe) Selbst für eine Neubescheidung im Sinne einer erneuten Auswahlentscheidung ist kein Raum mehr, wenn eine Stelle bzw. alle Stellen erfolgreichen Mitbewerbern rechtswirksam auf Dauer übertragen worden sind (BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 -, NZA 1998, Seite 882 unter B. II. 2. der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Eine arbeitsrechtliche Konkurrentenklage wird allerdings gegenstandslos, wenn die Ämter nicht mehr verfügbar sind (BAG, Urteil vom 11.08.1998 - 9 AZR 155/97 -, NZA 1999, Seite 767 unter A. der Entscheidungsgründe) Selbst für eine Neubescheidung im Sinne einer erneuten Auswahlentscheidung ist kein Raum mehr, wenn eine Stelle bzw. alle Stellen erfolgreichen Mitbewerbern rechtswirksam auf Dauer übertragen worden sind (BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 -, NZA 1998, Seite 882 unter B. II. 2. der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Dies folgt aus der Anwendung des in § 1004 Abs. 1 BGB geregelten Abwehranspruchs des Eigentümers auf alle Fälle rechtswidriger Beeinträchtigung (vgl. im Einzelnen BAG, Urteil vom 22.06.1999 - 9 AZR 541/98 -, NZA 2000, Seite 606, 607 unter II. 2. a) der Entscheidungsgründe m. w. N.; BAG, Urteil vom 05.11.2002 - 9 AZR 451/01 -, a. a. O.).
  • ArbG Arnsberg, 18.11.2003 - 1 Ca 511/03

    Schuldienst, Einstellungsangebot, Seiteneinsteiger

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03
    Dem verfügungsbeklagten L3xx wird aufgegeben, die an der städtischen Hauptschule G1xxxxxxxxx, G3xxxxx-b3xx 12, 54xxx B2x L2xxxxx, zur Ausschreibungsnummer 9-H-498, ausgeschriebene Stelle mit keinem anderen Bewerber/Bewerberin als dem Kläger zu besetzen, bis rechtskräftig über die Bewerbung des Verfügungsklägers vom 16.02.2003 entschieden worden ist (Hilfsantrag aus der Klageschrift vom 08.04.2003 in dem vor dem Arbeitsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 1 Ca 511/03 anhängigen Rechtsstreit).
  • BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 348/82
  • ArbG Arnsberg, 18.11.2003 - 1 Ca 511/03

    Schuldienst, Einstellungsangebot, Seiteneinsteiger

    Das Gericht hat die Verfahrensakte 1 Ca 7/03 Arbeitsgericht Arnsberg - 5 Sa 828/03 LAG Hamm beigezogen.

    Dass zwischen den Parteien bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen worden ist und der Kläger demzufolge aufgrund eines solchen Arbeitsvertrages zu beschäftigen ist, lässt sich aufgrund der Erwägungen des LAG in den Entscheidungsgründen zum Urteil im Verfahren 5 Sa 828/03 und insbesondere infolge der drucktechnisch hervorgehobenen Erklärung auf Seite 2 des Einstellungsangebotes nicht vertreten.

    Denn die Parteien haben am 19.03.2003 einen Vorvertrag geschlossen, durch den die wechselseitige Verpflichtung zum späteren Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet worden ist (LAG Hamm 5 Sa 828/03).

  • LAG Hamm, 29.07.2004 - 11 Sa 39/04

    Lehrereinstellungsverfahren

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist das beklagte L5xx durch Berufungsurteil vom 29.07.2003 unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes verurteilt worden, die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Bewerbung des Verfügungsklägers zu unterlassen (LAG Hamm 5 Sa 828/03, Bl. 195 - 217 d.A.).
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